Auflassung

Die Auflassung ist die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang an einem Grundstück gemäß § 873, §§ 925 ff. BGB (verbindliche Zusage). Der Eigentumsübergang erfolgt durch Auflassung und nachfolgende Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch.


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